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Honorar



Psychotherapie, psychologische Beratung, Sexualtherapie sowie Coaching

50 Minuten – 131,16€
Bei längeren Sitzungen wird das Honorar entsprechend diesem Schlüssel berechnet.


Paartherapie

50 Minuten – 149,00 € (inkl. Mwst.)
90 Minuten – 268,00 € (inkl. Mwst.)

Weitere Kosten entstehen unter Umständen durch die einmalige Erhebung einer biografischen Anamnese (160,68€), welche die Auswertung eines umfangreichen Anamnesefragebogens und die Behandlungsplanung umfasst. Zudem werden nach Bedarf psychometrische Messinstrumente verwendet und ausgewertet.

Psychotherapeutische Leistungen sind sogenannte Heilbehandlungen und sind umsatzsteuerfrei. Coaching und Paartherapie sind keine Heilbehandlungen und somit in der Regel umsatzsteuerpflichtig.


Allgemein
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Kostenerstattung durch eine Private Krankenversicherung oder anderer Kostenträger unterliegt Ihrer Verantwortung. Klären Sie die individuellen Leistungen bitte im Vorfeld der Behandlung ab. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen rund um die Kosten und Kostenerstattung.


Terminabsagen und Ausfallhonorar
Als Bestellpraxis werden die vereinbarten Termine ohne Wartezeiten ausschließlich für Sie reserviert und vorbereitet. Sollten Sie einmal verhindert sein, können Sie den Termin bis 48 Stunden vorher kostenfrei absagen. Bei späteren Absagen wird das Honorar in Rechnung gestellt.

Erstattung Psychotherapie

Meine Praxis ist eine Privat-Praxis. Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt und privat in Rechnung gestellt. Wenn Sie privat versichert, Beihilfe-berechtigt oder Soldat:in sind, oder einer Berufsgenossenschaft angehören, dann erhalten Sie in der Regel eine (ggf. anteilige) Rückerstattung.


Private Versicherungen:
Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Privaten Krankenkassen. Ihr individueller Vertrag mit Ihrer privaten Krankenkasse regelt, wie Sie sich psychotherapeutische Leistungen erstatten lassen können. Die genauen Regelungen dazu unterscheiden sich je nach Versicherungsinstitut und Tarif deutlich. Erkundigen Sie sich daher bitte in jedem Fall vor Aufnahme der Psychotherapie bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Bedingungen.


Beihilfe oder Berufsgenossenschaften:
Beamt:innen können sich einen Teil der Behandlungskosten (in der Regel 50%) über die Beihilfe erstatten lassen. Falls z.B. durch einen Arbeitsunfall eine psychische Erkrankung entsteht, übernehmen unter Umständen auch die Berufsgenossenschaften (BG) die Therapiekosten. Hierbei ist es wichtig, dass Sie sich vorab bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen erkundigen. Sobald eine Kostenübernahmerklärung der BG vorliegt, kann eine Psychotherapie begonnen werden.


Angehörige der Bundeswehr:
Sie haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und dürfen auch per Überweisung des Truppenarztes bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten die Therapie durchführen. Die Kosten für die Psychotherapie werden (ggf. anteilig) vom Dienstherrn übernommen und auch direkt über den Dienstherrn abgerechnet. Sie benötigen hierfür vom Truppenarzt den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung San/BW/0218.


Gesetzliche Versicherungen:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden meine Leistungen nur in Ausnahmefällen – und nach einem bewilligten Kostenerstattungsverfahren – von der gesetzlichen Versicherung bezahlt. Dazu müssen Sie selbst einen entsprechenden Antrag auf außervertragliche Kostenübernahme bei Ihrer GKV stellen und die Kostenübernahmeerklärung vor Behandlungsbeginn vorlegen. Alternativ können Sie die Behandlung bei mir über den Status als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen.


Selbstzahler:innen:
Als Selbstzahler:in kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Die Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen, sind nicht an Vorgaben der Krankenkassen gebunden. Die Psychotherapie wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Da ich unter Schweigepflicht stehe, bin ich ohne Ihre Erlaubnis nicht auskunftsberechtigt – nicht gegenüber Versicherungen oder beim Verfahren der Verbeamtung. Folglich kann aber auch keine Rückerstattung erfolgen. Die Kosten können aber z.B. als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Erstattung Paarberatung und -therapie, Coaching

Die Kosten von Paartherapie und Paarberatung sowie Coaching sind leider grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Immerhin profitieren Sie als Selbstzahler:in aber von einigen anderen Vorteilen. Die Kosten der Paartherapie/-beratung können gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich abgesetzt werden.

Erstattung Beratung und Sexualtherapie

Je nach Indikation und vorliegender psychischer Diagnose ist die psychologische Beratung sowie die Sexualberatung/-therapie eine (anteilig) erstattungsfähige Leistung. Dies können wir gerne im Erstgespräch klären.